KfW-Förderung

Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz werden förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Mit dem neuen Förderprogramm der KfW werden auch schon kleinere Umbauten, wie das Nachrüsten einer einbruchssicheren Haustür, staatlich gefördert. Weitere Möglichkeiten die eigenen vier Wände möglichst sicher zu gestalten, sind beispielsweise der Einbau einer Alarmanlage oder Gegensprechanlage, die Installation von besonders stabilen Fenstern mit einbruchsicheren Gittern oder Rollläden bis hin zu teuren Investitionen wie Meldeanlagen mit Videoüberwachungssystemen.

Aufgrund einer Überarbeitung der Einbruchschutz-Förderung gelten ab sofort beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüss:

- Bei einer Beantragung werden die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten nun mit 20% bezuschusst, anstelle der vorherigen 10%.

- Bei allen zusätzlichen förderfähigen Kosten, die dann über die 1.000 EUR hinausgehen, werden weiterhin 10% Zuschuss gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der "Zuhause sicher"-Homepage:

www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/foerderung-finanzierung

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